Bestimmungen zur Mitnahme von Drohnen im Flugzeug
Welcher ambitionierter Drohnenpilot möchte nicht seine geliebte Kameradrohne in den Urlaub mitnehmen? Neue Locations oft gänzlich anders als seine gewohntes Umfelds sind ein besonderer Reiz für jeden Fotografen/Filmer. Den verdienten Urlaub mit gekonnten Luftbildaufnahmen festzuhalten ist für viele erst eine der Hauptgründe für die Anschaffung eines Multicopters mit Kamera.
Damit der Traum vom Urlaub mit der Drohne nicht bereits bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen platz, haben wir uns für dich schlau gemacht und die aktuellen Bestimmungen zur Mitnahme von Drohnen und vor allem für die Mitnahme von LiPo Akkus in einem Flugzeug zusammengetragen.
Solltest du noch nicht im Besitz eines Multicopters sein und du würdest gerne deinen Urlaub aus der Vogelperspektive digital verewigen, empfehlen wir dir an dieser Stelle unseren umfangreichen DJI Mavic Pro Test. Dank ihres klappbaren Design und dem geringem Packmaß ist sie die perfekte Reisedrohne.
Mitnahme von Drohne im Flugzeug
Generell ist die Mitnahme von einer Drohne im Flugzeug kein Problem. Bei fast allen Fluglinien kann man den Multicopter wahlweise als Gepäck aufgeben oder als Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Entscheidest du dich dafür die Drohne ins Flugzeug mitzunehmen, beachte bitte folgendes:
Sollten die Propeller deines Copters aus Karbon sein, montiere sie vorher ab und verstaue sie im Freigepäck. Unter Umständen können die Propeller, abhängig von ihrer Größe als „Waffe“ angesehen werden und dürfen dann nicht mit an Bord. Bei Props aus Plastik dürften keine Probleme zu erwarten sein.
Wir empfehlen trotzdem – runter damit und ab in den Koffer.
Beachte bitte solltest du eine größere Drohne mitführen, dass der Transportkoffer bzw. die Transporttasche nicht die maximal zulässige Größe und Gewicht des an Bord erlaubten Handgepäcks überschreitet. Das zulässigen Handgepäck variieren je nach Fluglinie bzw. Beförderungsklasse. Detaillierte Infos darüber findest du auf der Webseite der jeweiligen Fluglinie.
Wichtiger HINWEIS:
Die Fluglinie Germania verbietet den Transport von Drohnen auf Ihren Flügen gänzlich!
Bei Emirates muss die Drohne als Gepäck aufgeben werden und darf nicht mit in die Kabine!
Mitnahme von LiPo-Akkus im Flugzeug
Nicht ganz so unkompliziert wie bei den Drohnen, gestaltet sich der Transport von LiPo-Akkus in einem Flugzeug. Da die IATA aufgrund möglicher Selbstentzündung berechtigterweise Lithium-Polymer-Akkus als Gefahrengut eingestuft hat, wurden spezielle Richtlinien als Empfehlungen verabschiedet.
INFO:
Die International Air Transport Association (IATA) ist ein internationaler Dachverband für Fluggesellschaften welcher über 270 Airlines angehören.
Empfehlungen deshalb, da jede Fluggesellschaft diese Richtlinien anders, wenn auch ähnlich interpretiert. Entscheidend für eine Beförderung und die erlaubte Menge eines Lithium-Polymer-Akkumulators an Bord eines Flugzeuges ist dabei der Energieinhalt in Wattstunden (Wh).
Sollte dieser Wert am Akku nicht vermerkt sein, lässt sich selbiger wie folgt ganz einfach ausrechnen.
Dafür multipliziere die Amperestunden (Ah) mit Volt (V) und schon hast du die Wattstunden (Wh)
Rechenbeispiel: 3830mAh ≙ 3,83Ah × 11,4V = 43,66 Wh
Die Hersteller von Multicoptern wissen selbstverständlich von dieser Regelung und halten sich auch so gut es geht daran. Uns ist keine Kameradrohne bekannt, welche standardmäßig einen Akku von über 100 Wh aufweist. Mit einem Wert von 99,90 ist der Akku (Modell TB47) der DJI Inspire gerade noch darunter. Lediglich der TB48 LiPo-Akku von DJI welcher nur als Zubehör erhältlich ist liegt mit 129,96 Wh darüber.
LiPo-Akkus müssen in das Handgepäck
Sofern nicht fix im Fluggerät verbaut, müssen die Lithium Polymer Akkus im Handgepäck transportiert werden. Die Mitnahme im Freigepäck ist verboten! Die Gründe dafür sollten klar sein. Sollte sich ein defekter Akku entzünden, lässt sich der Brand in der Kabine bekämpfen. Keine Sorge, die Crew ist für einen solchen Fall ausgebildet. Kommt es jedoch im Frachtraum zu einem Feuer wären die Folgen katastrophal.
Sollte der Akku hingegen fix im Flugmodell verbaut sein, so ist nach IATA auch eine Beförderung im Freigepäck erlaubt. Das muss jedoch nicht bei jeder Fluglinie der Fall sein. Gehe auf Nummer sicher und nimm rechtzeitig Kontakt mit deiner Airline auf. Im günstigsten Fall per E-Mail damit du gleich eine schriftliche Besätigung hast.
Wie viele LiPo-Akkus dürfen in das Flugzeug
Auch das ist abhängig von der gewählten Fluglinie. Eine Mengenangabe wie unbegrenzt wird lediglich durch das zulässige Maximalgewicht des Handgepäcks beschränkt. Angaben wie für den persönlichen Gebrauch sind sehr vage und man kann von ca. 5 Stück ausgehen. Manche Airlines erlauben jedoch auch nur 2 Akkus pro Person. Hier findest du eine Auflistung der größten deutschen Fluggesellschaften mit ihren individuellen Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von Drohnen-Akkus im Flugzeug pro Person. Da diese Angaben nicht in Stein gemeißelt sind und sich die Bestimmungen jederzeit ändern können sind diese Angaben selbstverständlich ohne Gewähr. Solltest du eine andere Erfahrung machen, gib uns bitte Bescheid damit wir die Einträge updaten können.
Worauf achten bei LiPo-Akkus im Handgepäck
Sollten die Stecker des Akkus frei liegen, müssen diese gegen Kurzschluss gesichert werden. Dafür ist jedoch ein Isolierband ausreichend. Weiters sind die Akkus einzeln stoßsicher zu verpacken. Im besten Fall verwendest du dafür einen LiPo-Safe-Bag. Diese speziellen feuerfesten Taschen bieten nicht nur einen Feuer- und Explosionsschutz, sondern schützen gleichzeitig den Akku von äußeren Einwirkungen.
Der Akku sollte auf keine Fall vollgeladen sein. Man hört immer wieder, dass diese Art von Akkus chemisch stabilsten bei einer Speicherkapazität von 40%-50% sind. DJI empfiehlt bei Flugreisen in ihrer PDF-Datei (unter Travel Notice) sogar von einer kompletten Entladung. Wir sind der Meinung ca. 10%-20% dürften im grünen Bereich liegen. Zudem hat man so immer noch die Möglichkeit die Drohne einzuschalten um zu beweisen, dass es sich nicht um eine Atrappe handelt, sollte es der Security-Mitarbeiter beim Check-in einmal ganz genau wissen wollen.
Drohne im Urlaub fliegen
Ist man dann endlich an seinem Urlaubsziel angekommen, kann man es nicht mehr erwarten seine Multicopter aufsteigen zu lassen. Aber halt! Auch hier gilt es die Sicherheits- und Rechtslage beim Einsatz von Drohnen, insbesondere Kameradrohnen zu beachten. In einigen Ländern außerhalb der EU gelten Drohnen (mit Kameras) als Spionagegeräte. Erkundige dich aller immer vorher was erlaubt ist und was nicht. Einige Länder verweigern eine Einreise mit Drohnen gänzlich oder noch schlimmer sie konfiszieren Sie bei der Ausreise. Gib also Atch, wenn du solch „exotische“ Länder auf deinem Reiseplan hast.
Welche Dokumente sollte ich mit meiner Drohne mitführen
Um sicher zu gehen dass keine Schwierigkeiten bei der Aus- und Einreise entstehen, solltest du vor allem bei Flügen außerhalb der EU folgende Dokumente bzw. Ausdrucke mitführen:
- Regelung IATA bezüglich LiPo-Akkus (Link)
- Bestimmung deiner Airline
- CE-Erklärung für den Multikopter sowie Akku
- Originalunterlagen/Bestimmungen des Herstellers
- Technische Daten von Drohne und Akku
- Rechnung zum Nachweis im Rahmen einer Zollkontrolle
- Ausdruck der E-Mails wenn eine Genehmigung bei der Airline oder bei den Behörden eingeholt wurde